INCI Definitionen:

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(1) INCI-Bezeichnung
 Hiermit ist die gemeinsame Nomenklatur für die Angabe der Bestandteile auf der Verpackung kosmetischer Mittel gemeint. Die für die Nomenklatur verwendeten Konven-
 tionen sind beigefügt.
 Die Abkürzung ,,INCI" steht für International Nomenclature Cosmetic Ingredient. Sie bezieht sich auf eine neue Terminologie, die von COLIPA entwickelt wurde, um dem Bedarf an einer wirklich internationalen Vorgehensweise zu entsprechen. Es sollte beachtet
 werden, daß die in Artikel 5a der Kosmetikrichtlinie angesprochene Abkürzung CTFA durch INCI als die korrekte Bezeichnung für die Nomenklatur ersetzt worden ist. Eine INCI-Bezeichnung kann verschiedene chemische Verbindungen abdecken. Wie in Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe g) der Kosmetikrichtlinie angegeben, ist bei kosmetischen Farbstoffen die Colour-Index-Nummer (CI) oder der in Anhang IV aufgelistete Name zur Angabe der Bestandteile zu verwenden. Daher übernimmt die CI-Nummer für derartige Bestandteile die Funktion der INCI-Bezeichnung.
 (2) INN-Bezeichnung
 Dieses Feld enthält den International Non-proprietary Name (= internationaler Freiname), der von der Weltgesundheitsorganisation empfohlen wird. Er wird angegeben, sofern vorhanden.
 (3) Ph. Eur.-Bezeichnung
 Hiermit ist der Name gemäß Pharmacopoea Europaea (Europäisches Arzneibuch) gemeint. Er wird angegeben, sofern vorhanden.
 (4) CAS-Nummer
 Dieses Feld bezeichnet die Codenummer, die vom Chemical Abstracts Service entwickelt wurde. Die CAS-Nummer ist ein weltweit angewandter Code zur Identifizierung von chemischen Stoffen. Sofern sie vorliegt, wird sie angegeben.
 (5) EINECSVELINCS-Nummer
 Hierbei handelt es sich um den numerischen Code, unter dem der Stoff entweder im EINECS (European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances, Europäisches Verzeichnis der auf dem Markt vorhandenen chemischen Stoffe, für Altstoffe) oder im ELINCS (European List of Notified Chemical Substances, Europäische Liste der angemeldeten chemischen Stoffe, für neue Chemikalien) aufgeführt ist. Er wird angegeben, sofern vorhanden
 (6) Chemische/IUPAC-Bezeichnung
 Dieses Feld enthält den chemischen Namen und den von der IUPAC (International Union of Pure and Applied Chemistry, Internationale Union für Reine und Angewandte Chemie) vergebenen Namen. Es enthält EINECS-Namen, die die IUPAC-Nomenklatur verwenden, oder CAS-Namen, die eindeutig eine geeignete Identifikation des Bestandteils ermöglichen. Die beiden Rubriken sind zusammengefaßt worden, um Wiederholungen zu vermeiden.
 

Dieser Text ist urheberrechtlich geschützt.  Quelle: Europäische Richtlinie 96/335/EG
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