(1) INCI-Bezeichnung
Hiermit ist die gemeinsame Nomenklatur für die Angabe der
Bestandteile auf der Verpackung kosmetischer Mittel gemeint. Die für
die Nomenklatur verwendeten Konven-
tionen sind beigefügt.
Die Abkürzung ,,INCI" steht für International Nomenclature
Cosmetic Ingredient. Sie bezieht sich auf eine neue Terminologie, die von
COLIPA entwickelt wurde, um dem Bedarf an einer wirklich internationalen
Vorgehensweise zu entsprechen. Es sollte beachtet
werden, daß die in Artikel 5a der Kosmetikrichtlinie angesprochene
Abkürzung CTFA durch INCI als die korrekte Bezeichnung für die
Nomenklatur ersetzt worden ist. Eine INCI-Bezeichnung kann verschiedene
chemische Verbindungen abdecken. Wie in Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe g)
der Kosmetikrichtlinie angegeben, ist bei kosmetischen Farbstoffen die
Colour-Index-Nummer (CI) oder der in Anhang IV aufgelistete Name zur Angabe
der Bestandteile zu verwenden. Daher übernimmt die CI-Nummer für
derartige Bestandteile die Funktion der INCI-Bezeichnung.
(2) INN-Bezeichnung
Dieses Feld enthält den International Non-proprietary Name
(= internationaler Freiname), der von der Weltgesundheitsorganisation empfohlen
wird. Er wird angegeben, sofern vorhanden.
(3) Ph. Eur.-Bezeichnung
Hiermit ist der Name gemäß Pharmacopoea Europaea (Europäisches
Arzneibuch) gemeint. Er wird angegeben, sofern vorhanden.
(4) CAS-Nummer
Dieses Feld bezeichnet die Codenummer, die vom Chemical Abstracts
Service entwickelt wurde. Die CAS-Nummer ist ein weltweit angewandter Code
zur Identifizierung von chemischen Stoffen. Sofern sie vorliegt, wird sie
angegeben.
(5) EINECSVELINCS-Nummer
Hierbei handelt es sich um den numerischen Code, unter dem der
Stoff entweder im EINECS (European Inventory of Existing Commercial Chemical
Substances, Europäisches Verzeichnis der auf dem Markt vorhandenen
chemischen Stoffe, für Altstoffe) oder im ELINCS (European List of
Notified Chemical Substances, Europäische Liste der angemeldeten chemischen
Stoffe, für neue Chemikalien) aufgeführt ist. Er wird angegeben,
sofern vorhanden
(6) Chemische/IUPAC-Bezeichnung
Dieses Feld enthält den chemischen Namen und den von der
IUPAC (International Union of Pure and Applied Chemistry, Internationale
Union für Reine und Angewandte Chemie) vergebenen Namen. Es enthält
EINECS-Namen, die die IUPAC-Nomenklatur verwenden, oder CAS-Namen, die
eindeutig eine geeignete Identifikation des Bestandteils ermöglichen.
Die beiden Rubriken sind zusammengefaßt worden, um Wiederholungen
zu vermeiden.
Dieser Text ist urheberrechtlich geschützt. Quelle: Europäische
Richtlinie 96/335/EG
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